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*Update* Die Gewinner wurden ermittelt und benachrichtigt. Wer dieses mal nicht gewonnen hat, wird bestimmt bald erneut die Chance erhalten
*/Update*
Heute, am 13.02.2012 werden wir 4 Jahre alt – und ihr könnt bis zu 8 x 25€ Amazon-Gutscheine abstauben.
Zu einer Menge positiver Veränderungen im Privaten, konnten wir auch an FuerFrei.de im letzten Jahr einige Dinge verbessern. Am augenfälligsten ist das neue Design, mit dem wir wirklich zufrieden sind.
Aber damit sind wir noch lange nicht fertig. Wir denken im Moment über einige, weitere inhaltliche bzw. strukturelle Veränderungen nach – sobald es etwas Vorzeigbares gibt, werdet ihr hier davon erfahren.
Das war aber nun genug der Selbstbeweihräucherung. Was auf jeden Fall gleich bleibt, sind unsere Bemühungen euch tolle Gewinnspiele zu bieten – und passend zu diesem Anlass haben wir ein neues gestartet.
Wir verlosen bis zu 8 x 25€ Gutscheine an alle Nutzer, die diesen Beitrag auf Facebook öffentlich Teilen/Sharen. Klickt dazu bei diesem Facebook-Beitrag einfach auf “Teilen” bzw. “Share”, wählt dann “An der eigenen Pinnwand” aus und stellt rechts anstatt Benutzerdefiniert “Öffentlich” ein. Das ist u.a. nötig damit wir die User identifizieren können, die den Beitrag geteilt haben. Hier noch einmal eine visualisierte Anleitung.
Die Zahl der vergebenen Gutscheine hängt von der Anzahl der “Shares” ab.
Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme bestätige ich die Teilnahmebedingungen. Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt. Zur Teilnahme berechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich & Schweiz. Teilnahmeschluss ist der 13.03.2012 (verlängert bis zum) 27.03.2012 (20:00 Uhr MEZ) – bei entsprechender Nachfrage ist eine Verlängerung des Laufzeit um 2 Wochen möglich. Eine Auszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip mit Hilfe von Random.org ermittelt. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per Facebook Nachricht. Der Gewinner muss sein Facebook-Profil so eingestellt haben, dass jeder Facebook-Nutzer ihm/ihr eine Nachricht senden kann, da wir ihn/sie sonst nicht benachrichtigen können.
Die Gutscheine werden von FuerFrei.de erworben. Es besteht weder eine Partnerschaft zwischen FuerFrei.de und Facebook noch eine mit Amazon zum Zweck der Erstellung dieses Gewinnspieles. Alle Rechte bleiben Eigentum der Inhaber.
Am 22. Februar 2012 wird Sonys neue Handheld-Konsole PlayStation Vita in Deutschland erscheinen. Die internetfähige 3G-Version wird regulär für 299€ auf den Markt gebracht. Subventioniert durch einen exklusiven Vodafone-Internet-Vertrag kostet das Gerät inklusive 8GB Speicherkarte und des Spiels Wipeout 2048 49,90€ zuzüglich einmalig 29,99€ Anschlussgebühr und monatlich 19,99€ (24 Monate).
Features der PS Vita & Lieferumfang
Sony bietet mit dem neuen Handheld, dem Nachfolger der erfolgreichen PSP, ein neues Gerät für den Hardcore-Gamer an. An Bord sind ein hochauflösendes OLED Touchscreen-Display, 2 Analogsticks zur präzisen Steuerung. sowie ein Touchpad auf der Rückseite. Außerdem mit dabei: 2 Kameras, Gyro-Sensor, GPS-Empfänger und wertige Verarbeitung. Im Bereich Hardware ist die Playstation Vita allgemein sehr gut aufgestellt, sodass die visuelle Darstellung von Spielen beinahe an die Qualität der aus dem gleichen Hause kommenden Playstation 3 heranreicht. Einen Test der japanischen Import-Version findet ihr bei Golem.
Zusätzlich zu dem Gerät und dem üblichen Zubehör wie Kabeln, Anleitungen etc. enthält das von Vodafone versendete Paket eine zusätzlichen 8GB Speicherkarte (34,95€ UVP) und einem Download-Code für das Rennspiel Wipeout 2048 (34,90€ UVP). Das bedeutet der Preisvorteil liegt bei knapp 70€.
Vodafone-Vertrag
Selbstverständlich ist bei dieser Version der Playstation Vita neben dem Wi-Fi-/Wlan-Modul auch noch ein 3G-Modul an Board. So ist mobile Spielen, ebenso wie das herunterladen von Daten etc. möglich. Die Internetflatrate des “MobileInternet Starter”-Vertrages Umfasst 300 MB Datenvolumen pro Monat bei einer Geschwindigkeit von bis zu 1,8 Mbit/s.
Immer wieder tauchen im Internet Preise auf, die sich eindeutig jenseits von jeglicher Wirtschaftlichkeit bewegen. Manchmal handelt es sich dabei um extreme Sonderangebote – aber je größer die Differenz zwischen Marktpreis und dem niedrigereren Angebotspreis liegt, desto warscheinlicher wird es, dass es sich hierbei um einen Preisfehler handelt.
In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die aktuelle Rechtslage bei Preisfehlern ist.
Eine moralische Bewertung inwiefern das (aus)nutzen von Preisfehlern “gerecht” oder “(un)moralisch” ist, überlasse ich euch selbst.
Was ist ein Preisfehler?:
Bei einem Preisfehler handelt es sich in unserem Fall um einen fälschlicherweise zu niedrig angegebenen Preis. So sind Abweichungen vom vorgesehenen Preis von bis zu 100% möglich.
Diese können aus verschiedensten Gründen auftreten. Die vermutlich häufigsten Ursachen sind Tippfehler und nicht ordnungsgemäß funktionierende Software.
Rechtslage bei Preisfehlern:
Wenn man nun bei einem “Preisfehler-Angebot” zugeschlagen hat fragt man sich natürlich wie es nun mit der Rechtslage aussieht – also ob man nun ein rechtsgültiges Geschäft abgeschlossen hat und die jeweilige “Ware” nun per Post o.ä. an nächster Zeit geliefert wird.
Die Grundlage eines Einkaufes im Internet ist erst einmal die beiderseitige, übereinstimmende Willenserklärung als Basis für der Zustandekommen eines Kaufvertrages. Nun könnte man annehmen, dass der auf der Internetseite angegebenen Preis ein Angebot des Anbieters sei und man selbst dieses Annehme – somit also ein Kaufvertrag zustande gekommen sei – doch dem ist nicht so. Denn der im Internet angegebene Preis entspricht rechtlich nur einer Aufforderung an den Kunden ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), auf welche durch das Legen in den Warenkorb und den anschließenden “Kauf” reagiert wird. Bei Onlineshops heißt dies als effektiv, dass diese üblicherweise das Angebot des Kunden erst mit Versand der Ware annehmen. Eine automatische Bestellbestätigung reicht nicht aus um einen gültigen Kaufvertrag abzuschließen.
Gibt es eine ausdrückliche Bestätigung (eine seperate Bestätigungsmail o.ä.) kommt jedoch trotzdem ein Kaufvertrag zustande.
Diesen kann der Verkäufer wiederum nach § 119 BGB anfechten, wenn der zu niedrige Preis auf z.B. einen Software- oder Tippfehler zurückzuführen ist. Dies muss unverzüglich getan geschen. Nun scheint “unverzüglich” nicht näher definiert zu sein, zumindest konnte ich nichts näheres dazu finden, heißt es im Prinzip für euch, dass ihr, sobald ein Shop eure Bestellung angefechtet, den Artikel nicht zu dem Preisfehler-Preis erhaltet.
“Lohnt sich also der Preisfehler-Kauf?” oder “Wann versendet ein Onlineshop bei einem Preisfehler?”
Bei vielen Onlineshops läuft der Bestell- und Versand-Prozess bis zu einem großen Maße automatisiert ab, was bedeutet, dass immer wieder die ersten Bestellungen eines preisfehler-betroffenenen Artikels noch versendet werden, bevor manuell eingegriffen wird.
Ebenso haben in der Vergangenheit einige Verkäufer im Internet kulant auf die zu niedrigen Preise reagiert und die Ware zu ihrem Nachteil verschickt.
Desweiteren muss der Anbieter das Produkt verschicken, wenn die Anfechtung des Kaufvertrages nicht “unverzüglich” geschieht. Hierzu gibt es das “berühmte” Quelle Beispiel. Der Online-Händler hatte im Jahr 2007 einen Fernseher für 199€ anstatt den üblicherweise fälligen 1999€ im Angebot. Die Bestellbestätigung ging erst nach eine Woche raus (der Kunde musste folglich annehmen das Angebot sei angemessen geprüft worden) und entscheidend: Die Storno-Mail kam erst 14 Tage nach Aufgabe der Bestellung. So urteilte das Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 1198/08), dass der Kaufvertrag zustande gekommen sei, da die Anfechtung nicht “unverzüglich” geschehen sei.
Da ich kein Jurist bin, kann ich nicht für die Richtigkeit der hier dargestellten Sachverhalte garantieren. Jedoch habe ich nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und formuliert
Das letzte Jahr war für FuerFrei ein tolles Jahr. Mit vielen interessanten Aktionen (Bank of Scotland, Diversen kostenlosen Simkarten, Dailydeal Gutscheinen…).
Ebenso haben wir uns bemüht euch attraktive Gewinnspiele zu bieten. Nach dem Geburtstags-Gewinnspiel ging es mit Amazon-Gutscheinen per Facebook weiter und das Jahr endete mit unseren Advents-Gewinnspielen.
Wir haben auf jeden Fall viel Spaß gehabt und hoffen, dass es euch genauso gegangen ist.
Wir hoffen, dass das nächste Jahr noch mehr interessante Aktionen bringt und ihr uns weiterhin besucht, um die tägliche Dosis Schnäppchen, Gratisartikel & Co. zu erhalten.
Einen frohes neues Jahr 2012, mit vielen Schnäppchen und Angeboten, wünschen euch
Robin und Christian
Das Jahr 2011 neigt sich deutlich dem Ende zu, doch erst einmal ist Weihnachten 
Wir wünschen euch ein fröhliches Weihnachtsfest, ein paar besinnliche Tage im Kreise der Liebsten, viel leckeres Essen und jede Menge Geschenke.
Leider gibt es, zumindest bei uns in Mainz, wahrscheinlich keine weiße Weihnacht, vielleicht überrascht uns aber noch das Wetter.
Und noch in eigener Sache: Natürlich werden wir auch in den Weihnachtstagen über die (unserer Meinung nach) besten Angebote und Aktionen berichten – also schaut ruhig mal vorbei
Euer FuerFrei-Team
Robin & Christian
