Auf fuerfrei.de findet ihr Gutscheine, Gratisartikel, Schnäppchen und Preisfehler.

Immer wieder tauchen im Internet Preise auf, die sich eindeutig jenseits von jeglicher Wirtschaftlichkeit bewegen. Manchmal handelt es sich dabei um extreme Sonderangebote – aber je größer die Differenz zwischen Marktpreis und dem niedrigereren Angebotspreis liegt, desto warscheinlicher wird es, dass es sich hierbei um einen Preisfehler handelt.

preisfehler 540x137 Informationen zu Preisfehlern bei Online Shops

In diesem Beitrag gehe ich darauf ein, wie die aktuelle Rechtslage bei Preisfehlern ist.
Eine moralische Bewertung inwiefern das (aus)nutzen von Preisfehlern “gerecht” oder “(un)moralisch” ist, überlasse ich euch selbst.

Was ist ein Preisfehler?:

Bei einem Preisfehler handelt es sich in unserem Fall um einen fälschlicherweise zu niedrig angegebenen Preis. So sind Abweichungen vom vorgesehenen Preis von bis zu 100% möglich.
Diese können aus verschiedensten Gründen auftreten. Die vermutlich häufigsten Ursachen sind Tippfehler und nicht ordnungsgemäß funktionierende Software.

Rechtslage bei Preisfehlern:

Wenn man nun bei einem “Preisfehler-Angebot” zugeschlagen hat fragt man sich natürlich wie es nun mit der Rechtslage aussieht – also ob man nun ein rechtsgültiges Geschäft abgeschlossen hat und die jeweilige “Ware” nun per Post o.ä. an nächster Zeit geliefert wird.

Die Grundlage eines Einkaufes im Internet ist erst einmal die beiderseitige, übereinstimmende Willenserklärung als Basis für der Zustandekommen eines Kaufvertrages. Nun könnte man annehmen, dass der auf der Internetseite angegebenen Preis ein Angebot des Anbieters sei und man selbst dieses Annehme – somit also ein Kaufvertrag zustande gekommen sei – doch dem ist nicht so. Denn der im Internet angegebene Preis entspricht rechtlich nur einer Aufforderung an den Kunden ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), auf welche durch das Legen in den Warenkorb und den anschließenden “Kauf” reagiert wird. Bei Onlineshops heißt dies als effektiv, dass diese üblicherweise das Angebot des Kunden erst mit Versand der Ware annehmen. Eine automatische Bestellbestätigung reicht nicht aus um einen gültigen Kaufvertrag abzuschließen.

Gibt es eine ausdrückliche Bestätigung (eine seperate Bestätigungsmail o.ä.) kommt jedoch trotzdem ein Kaufvertrag zustande.

Diesen kann der Verkäufer wiederum nach § 119 BGB anfechten, wenn der zu niedrige Preis auf z.B. einen Software- oder Tippfehler zurückzuführen ist. Dies muss unverzüglich getan geschen. Nun scheint “unverzüglich” nicht näher definiert zu sein, zumindest konnte ich nichts näheres dazu finden, heißt es im Prinzip für euch, dass ihr, sobald ein Shop eure Bestellung angefechtet, den Artikel nicht zu dem Preisfehler-Preis erhaltet.

“Lohnt sich also der Preisfehler-Kauf?” oder “Wann versendet ein Onlineshop bei einem Preisfehler?”

Bei vielen Onlineshops läuft der Bestell- und Versand-Prozess bis zu einem großen Maße automatisiert ab, was bedeutet, dass immer wieder die ersten Bestellungen eines preisfehler-betroffenenen Artikels noch versendet werden, bevor manuell eingegriffen wird.

Ebenso haben in der Vergangenheit einige Verkäufer im Internet kulant auf die zu niedrigen Preise reagiert und die Ware zu ihrem Nachteil verschickt.

Desweiteren muss der Anbieter das Produkt verschicken, wenn die Anfechtung des Kaufvertrages nicht “unverzüglich” geschieht. Hierzu gibt es das “berühmte” Quelle Beispiel. Der Online-Händler hatte im Jahr 2007 einen Fernseher für 199€ anstatt den üblicherweise fälligen 1999€ im Angebot. Die Bestellbestätigung ging erst nach eine Woche raus (der Kunde musste folglich annehmen das Angebot sei angemessen geprüft worden) und entscheidend: Die Storno-Mail kam erst 14 Tage nach Aufgabe der Bestellung. So urteilte das Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 1198/08), dass der Kaufvertrag zustande gekommen sei, da die Anfechtung nicht “unverzüglich” geschehen sei.

Da ich kein Jurist bin, kann ich nicht für die Richtigkeit der hier dargestellten Sachverhalte garantieren. Jedoch habe ich nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und formuliert

 

09.02.2012
Dieser Beitrag wurde von Christian D. verfasst.

Hammerdeal ist eine etwas andere Auktionsseite.

Anstatt das Höchstgebot zu erreichen, muss versucht werden
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14.06.2008
Dieser Beitrag wurde von Robin H. verfasst.

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  • adjaba123456 :
  • Christian D. : Kommt darauf an was du meinst. Die ul.to premium preise findest du auf der entsprechenden Seite nach einem Klick auf einen Link in dem Beitrag ;)
  • Gast_422 : für premium?
  • Gast_422 : wo findet man eigentlich hier die preise
  • Gast_422 : hallo
  • Gast_2297 : ö
  • Robin H. : Ja, besonders wenn man auf Facebook folgt :) Einmal haben sie auch einfach an die ersten 1000 Leute, die einen Link geklickt haben welche verschickt!
  • Hendrik : War (ziemlich sicher) nicht die letzte... die gibt es eigentlich alle paar Monate
  • Rajat : Mist Brillen aktion verpasst :(
  • Robin H. : meiner auch :)